AGB

I. Verkaufs- und Lieferbedingungen der SOLAR INTEGRATED UNITS KG

A. Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle unsere Angebote, rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Kauf- und Werkverträge einschließlich Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen ausschließlich. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.

2. Für den Fall laufender Geschäftsbeziehung gelten diese AGB für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden ebenfalls, soweit nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen einbezogen werden. Des Weiteren gelten diese AGB auch für alle in Folge eines abgeschlossenen Vertrages zustande kommenden Vereinbarungen, wie z.B. Wartungs- und Reparaturverträge.

B. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand, Umfang der Lieferungen und Leistungen

1. Für die Beschreibung von Art und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Bestellungen des Kunden sind als Angebot zu qualifizieren, das wir innerhalb von 4 Wochen annehmen können.

2. Sämtliche Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit des Liefergegenstandes in Prospekten, Katalogen, der Werbung oder in unserem vor dem Angebot liegenden Schriftverkehr gelten nur annähernd, soweit sie in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Dies gilt auch für Fotos, Zeichnungen und sonstige Abbildungen.

3. Konstruktions- und Formveränderungen behalten wir uns während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand sowie dessen Funktion und Aussehen dadurch nicht grundsätzlich verändert

werden und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen – auch teilweise – nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns, wenn ein Vertrag nicht zustande kommen sollte, unaufgefordert und unverzüglich zurück zu geben.

C. Liefer- und Montagefristen

1. Ist eine Frist vereinbart, so beginnt diese mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt der vom Kunden beizubringenden Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben

sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Frist beginnt auch nicht vor Klärung aller für den Liefergegenstand bzw. die Montage wesentlichen technischen Fragen. Ist eine Liefer-/Montagezeit vereinbart, so gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend; sind die vorstehend bei der Lieferfrist genannten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung

noch nicht erfüllt, so verschiebt sich der Liefer- und/oder Montagetermin um einen entsprechenden Zeitraum.

2. Wenn der Kunde nach Auftragsbestätigung zusätzliche Anforderungen oder Änderungen in Bezug auf den Liefergegenstand oder die Montage wünscht, bedarf dies einer Vereinbarung über die

daraus resultierende Vertragsanpassung.

3. Die Lieferfrist oder der Liefertermin ist bei „ab Werk“-Lieferungen eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

4. Die Frist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, bei Eintritt höherer Gewalt, staatlichen Anordnungen sowie bei

Eintritt unvorhergesehener Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen, soweit diese nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder auf die Montage

von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Unterlieferanten oder Subunternehmen eintreten. Die vorbeschriebenen Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten,

wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Umstände werden wir in den wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Wird die

Lieferung/Montage des Liefergegenstandes infolge solcher unvorhergesehener Umstände unmöglich oder ist sie nur unter erheblichen wirtschaftlichen Mehraufwendungen möglich, sind wir

neben den sonstigen gesetzlichen Rechten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Versandkosten sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden vor einer Bestellung von SOLAR INTEGRATED UNITS KG berechnet und ausgewiesen oder bei telefonischen Bestellungen genannt. Die Wahl der Versandart erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen oder nach Wunsch des Kunden.


6. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, werden zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.

D. Teilleistungen, Ausführungen der Montageleistungen

1. Teilleistungen sind zulässig. Jede Teilleistung gilt als selbständiges Geschäft und kann von uns getrennt fakturiert werden.

2. Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen auch Subunternehmen einzusetzen.

E. Liefer- und Leistungsverzögerungen, Verlegungen von Terminen

1. Liegt Lieferverzug unsererseits vor und gewährt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung, dass er nach dem Ablauf der Frist die Annahme der

Leistung ablehne, und wird die Nachfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Weitere Rechte des Kunden aus dem Titel des Lieferverzuges bestehen nicht, insbesondere keine Pönaleansprüche.

3. Wünscht der Kunde einen späteren Liefer- oder Montagetermin als den vertraglich vereinbarten und stimmen wir dem zu, so werden dem Kunden die durch die Lagerung entstehenden Kosten,

bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 0,5 % des Nettoauftragswertes für jeden Monat, berechnet. Wir sind jedoch auch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten,

angemessenen Frist anderweitig über den jeweiligen Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

F. Annahme der Lieferung, Abnahme, Annahme- und Abnahmeverzug, Vertragsaufhebung

1. Der Kunde ist bei Lieferung „ab Werk“ verpflichtet, den Liefergegenstand bei Meldung der Versandbereitschaft abzurufen bzw. bei Lieferung „frei Haus“ ihn bei Anlieferung anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. Bei Lieferung „frei Haus“ gilt die jeweilig gewählte Überschickungsart vom Übernehmer mit Auftragserteilung als genehmigt und wird gem. § 429 ABGB Schickschuld vereinbart. Der Gefahrenübergang vollzieht sich daher mit Übergabe der Ware an den Frachtführer Nach

fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Frist können wir, unbeschadet sonstiger Ansprüche, vom Vertrag zurücktreten und anderweitig über den Liefergegenstand

verfügen und Schadenersatz geltend machen. Im Fall der ernsthaften und endgültigen Annahmeverweigerung durch den Kunden ist eine Fristsetzung entbehrlich.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

2. Ruft der Kunde unsere Leistung nicht fristgerecht ab, befindet er sich insoweit in Annahmeverzug, und wir sind nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist berechtigt,

unser Personal anderweitig einzusetzen und einen etwaig vereinbarten Pauschalpreis um die durch die Verzögerung verursachten Mehrkosten zu erhöhen. Soweit der Kunde den Annahmeverzug

zu vertreten hat, sind wir darüber hinaus berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen.

3. Der Kunde ist zur Abnahme unserer Leistungen verpflichtet, sobald ihm die Lieferung des Kaufgegenstandes angezeigt worden ist. Ist etwa ein Probebetrieb vereinbart, so hat die Abnahme nach erfolgreichem Probebetrieb zu erfolgen. Über die Abnahme erstellen wir ein Protokoll, das vom Kunden gegenzuzeichnen ist. Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, gilt sie 14 Tage nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme als erfolgt. Hinsichtlich der in Pkt. D. geregelten Teilleistungen können wir eine gesonderte Teilabnahme verlangen. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten sinngemäß.

4. Werden durch den Kunden in Auftrag gegebene Arbeiten auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin eingestellt, ist der Kunde zur Zahlung der bis dahin erbrachten Leistungen unter Abzug bereits geleisteter Zahlungen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Abrechnung verpflichtet.

5. Hinweis zum Gesetz für Elektroaltgeräteverordnung:
Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der Kunde stellt den Lieferanten von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 EAG-VO (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter
frei.
OK

6. Wenn der Besteller die Ware an gewerbliche Dritte weitergibt so hat er diese entsprechend zur Rücknahme und Entsorgung zu verpflichten. Versäumt er dies so ist er selbst verpflichtet, die gelieferte Ware nach der Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

G. Preise und Zahlungsbedingungen, Umsatzsteuer

1. Die Preise gelten „ab Werk“ zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung und ohne Verpackung, welche gesondert berechnet wird. Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Skonto-Abzug zu zahlen.

2. Die Leistungen werden nach Arbeits- und Reisezeit, Fahrtkosten und Auslösung zu unseren jeweils gültigen Stundensätzen berechnet, falls nicht ein Pauschalpreis vereinbart ist. Etwaige Warte- und

Reisezeiten, die vom Kunden zu vertreten sind, gelten als Arbeitszeit. Zusätzliche Aufwendungen, wie insbesondere Fahrt- und Unterbringungskosten, sind ebenfalls vom Kunden zu vergüten.

Für vom Kunden gewünschte bzw. zu vertretende Überstunden, Nacht-, Wochenend- sowie Feiertagsarbeit werden die üblichen Aufschläge erhoben. Leistungen, die sich erst während der Montage als notwendig erweisen oder die vom Kunden gewünscht werden, werden entsprechend dem Aufwand gesondert berechnet.

3. Alle Nebenkosten, wie z.B. Transportversicherung, Verladung und Überführung, Zollkosten, etc., sind vom Kunden zu tragen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % pro Jahr über dem Basiszinssatz berechnet, unbeschadet eines allfälligen höheren Verzugsschadens oder sonstiger Ansprüche.

5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber unseren Ansprüchen stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich durch die Geschäftsführung anerkannt sind. Auch die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen

6. SOLAR INTEGRATED UNITS KG behält sich vor, in Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart oder z.B. bei negativer Bonität, den Auftrag nur per Vorkasse anzunehmen.

7. SOLAR INTEGRATED UNITS KG behält sich vor, in Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart oder z.B. bei negativer Bonität, den Auftrag nur per Vorkasse anzunehmen.

H. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zu deren völligen Bezahlung vor (Vorbehaltsware).

2. Soweit der Kunde die Vorbehaltsware im eigenen Betrieb verwendet, ist ihm die –Weiter-veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübertragung im Ganzen oder in Teilen ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.

3. Hat ein Kunde Vorbehaltsware zum Zweck der Weiterveräußerung erworben, ist ihm diese im ordentlichen Geschäftsgang gestattet. In jedem Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware tritt

der Kunde schon jetzt seine künftigen Ansprüche gegen seinen Käufer aus der Weiterveräußerung in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Sowohl der Kunde, als auch wir sind zum Forderungseinzug berechtigt. Ziehen wir die Forderung ein, hat der Kunde auf erstes Anfordern alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und alle Unterlagen aus zu händigen.

4. Der Kunde ist während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, die Vorbehaltsware ausreichend zu versichern.

5. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich Mitteilung von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Vorbehaltsware zu machen und uns die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hat alles zu unternehmen, um eine Zwangsvollstreckung abzuwenden. Im Falle einer Zwangsvollstreckung hat uns der Kunde für sämtliche damit in Verbindung stehenden Aufwendungen schad- und klaglos zu halten.

6. Gerät der Kunde mit seiner Kaufpreiszahlung in Verzug, haben wir das Recht, die Vorbehaltsware nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist in Besitz zu nehmen.

Befindet sich die Vorbehaltsware im Besitz eines Dritten, ist der Kunde auf erstes Anfordern verpflichtet uns mitzuteilen, wo die Ware liegt und ist damit einverstanden, dass wir die Vorbehaltsware auch in diesem Falle in Besitz nehmen.

7. Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware geltend, nehmen wir sie in Besitz oder pfänden wir sie, so gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten diesen

ausdrücklich erklärt.

8. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen unseres Kunden berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

I. Ansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln

1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen wird auf 6 Monate ab Gefahrenübergang bzw. Abnahme der Leistungen beschränkt. Bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Größe bzw. Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, besteht die Gewährleistung nur auf deren Einbau- bzw. Anbauteile und ggf. deren Ansteuerung durch Austausch durch unseren vor Ort- Service oder durch einen von SOLAR INTEGRATED UNITS KG beauftragten qualifizierten Techniker.

2. Mängelrügen sind unter Beachtung von § 377 UGB schriftlich an uns zu richten. Es gilt eine generelle Rügefrist von acht Tagen als vereinbart. Bei rechtzeitiger Rüge erhält sich der Übernehmer die Ansprüche nach den §§ 922 ff ABGB. Die Anwendung des § 933b ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung von SOLAR INTEGRATED UNITS KG müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrechte des Kunden. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

4. Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, sind Ansprüche des Kunden bei Sachmängeln an gebrauchten Liefergegenständen ausgeschlossen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen, den Nachweis der Mangelhaftigkeit hat stets der Kunde zu erbringen.

5. Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein:

− ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Vandalismus, Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, nachlässige Behandlung und unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften und unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung,

− Verwendung einer anderen als der von uns bereit gestellten Betriebsanleitung.

− ungeeignete Betriebsmittel und Ersatzteile,

− chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse

6. Werden vom Kunden oder von Dritten ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Liefergegenstand vorgenommen, so bestehen

für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

7. Wir sind verpflichtet, den Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu liefern. Für den Fall, dass Dritte berechtigte Ansprüche aus Schutz- oder Urheberrechten gegen den Liefergegenstand oder Teile davon erheben, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten für den betreffenden Liefergegenstand entweder ein Nutzungsrecht erwirken, ihn so

ändern, dass das Schutz- oder Urheberrecht nicht verletzt wird, oder den Liefergegenstand (oder die betroffenen Teile davon) austauschen. Ist uns dies mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht möglich, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu.

8. Sofern sich vom Übernehmer geltend gemachte Mängel auf Zubehör oder Ersatzteile beziehen, welche nicht von uns selbst hergestellt, jedoch geliefert worden sind, treten wir die Gewährleistungs-ansprüche gegen den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Übernehmer ab. Ansprüche gegen uns können erst dann geltend gemacht werden, wenn der Übernehmer ergebnislos die Inanspruchnahme des Dritten versucht hat. Im unternehmerischen Verkehr muss er darüber hinaus den Dritten vorher vergeblich gerichtlich in Anspruch genommen haben.

10. SOLAR INTEGRATED UNITS KG übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Aufbau- oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen.

11. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung von SOLAR INTEGRATED UNITS KG am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung.

12. Unabhängig vom Rechtsgrund und unbeschadet der in diesem und/oder anderen mit dem Kunden getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen SOLAR INTEGRATED UNITS KG als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt SOLAR INTEGRATED UNITS KG bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich.

13. Ansprüche wegen mangelhafter Freischaltung oder wegen sonstiger Mängel, insbesondere somit Gewähr-leistungs- und Schadenersatzansprüche, bestehen nur dann, wenn die Mangelhaftigkeit vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme bzw. nach Möglichkeit der Kenntnisnahme gerügt wird und SOLAR INTEGRATED UNITS KG ACRIBA GmbH nicht binnen angemessener Frist eine Mängelbehebung durchführt. Gewährleistungsansprüche sind auf Verbesserung bzw. Nachtrag des fehlenden oder subsidiär Preisminderung beschränkt.

14. SOLAR INTEGRATED UNITS KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beigestellten Komponenten, insbesondere auch das gelieferte Kundenportal oder Webapplikation allen funktionalen Anforderungen des Auftraggebers genügen, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde.

15. Die Verpflichtung von SOLAR INTEGRATED UNITS KG zur Gewährleistung ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche, insbesondere infolge einer Unterbrechung von Internetdiensten oder eines Datenverlustes und der daraus entstandenen Folgeschäden welcher Art auch immer, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Weiters haftet SOLAR INTEGRATED UNITS KG nicht für den Inhalt von ihr bzw. von dritter Seite übermittelter oder sonst wie über die Komponenten von SOLAR INTEGRATED UNITS KG zugänglicher Daten sowie für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verseuchung mit Computerviren oder dergleichen, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, sowie anormale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.

16. Hilfestellungen, Fehlerdiagnosen sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige in diesem Zusammenhang erforderliche Korrekturen, Änderungen oder Ergänzungen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Fall, dass Programmänderungen, -ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

17. Für die Verfügbarkeit externer Internetservices oder von Leistungen, die nicht im Einflussbereich von SOLAR INTEGRATED UNITS KG liegen, übernimmt SOLAR INTEGRATED UNITS KG keine Haftung oder Gewährleistung (vor allem der Internetanbindung).

18. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit von der Webseiten und der dort angebotenen Dienstleistungen.

J. Haftung

1. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, sonstige Vermögensschäden oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen),

haften wir bei Nachweis, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in den nachfolgenden Fällen:

− bei Vorsatz,

− bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter

− bei arglistig verschwiegenen Mängeln bzw. solchen, deren Fehlen wir garantiert haben,

− bei Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens,

− bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Beweislast für das Vorliegen eines der obigen Bedingungen trifft den Käufer.

2. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. SOLAR INTEGRATED UNITS KG haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste SOLAR INTEGRATED UNITS KG zugänglich sind.

4. SOLAR INTEGRATED UNITS KG weist darauf hin, dass Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von SOLAR INTEGRATED UNITS KG.

K. Datenschutz

1. Der Kunde ermächtigt SOLAR INTEGRATED UNITS KG und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
2. SOLAR INTEGRATED UNITS KG speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen oder Neu-Bestellungen. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt SOLAR INTEGRATED UNITS KG nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter.

3. SOLAR INTEGRATED UNITS KG gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

4. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

5. Alle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf diesen Seiten dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Scripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von uns sind oder von uns aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne unser Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Rechte vorbehalten.

6. SOLAR INTEGRATED UNITS KG übernimmt im Falle der unerlaubten Legung von Links keine Haftung für die verlinkten Websites und die dort vermittelten Informationen; für den Inhalt einer unerlaubt verlinkten Website ist ausschließlich der/die Inhaber/-in der jeweilig verlinkten Website verantwortlich. Inhalte der Firmenhomepage, die nach Ansicht von SOLAR INTEGRATED UNITS KG eine ehrenrührige, beleidigende oder einem gesetzlichen Verbot unterliegende Gesinnung widerspiegeln, eine mögliche Verletzung von Schutzrechten, wie etwa dem Marken- oder Urheberrechtschutz, darstellen, oder in sonstiger rechtswidriger oder unangemessener Weise verwendet werden, müssen auf Verlangen von SOLAR INTEGRATED UNITS KG sofort gelöscht werden. Bei Erlangung der Kenntnis von diesbezüglichen Rechtsverletzungen kann auch SOLAR INTEGRATED UNITS KG diese Inhalte umgehend von der Firmenhomepage entfernen.

7. SOLAR INTEGRATED UNITS KG ist berechtigt, ohne Benachrichtigung des Kunden Veränderungen des Dienstes und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern die Qualität des Dienstes dadurch nicht beeinträchtigt wird oder dies dem technischen Fortschritt Rechnung trägt und damit eine Verbesserung des Dienstes bedeutet.

8. SOLAR INTEGRATED UNITS KG ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain bzw. zu veröffentlichen Daten, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird SOLAR INTEGRATED UNITS KG diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. Da möglicherweise bei einer Domain Rechte Dritter bestehen können, kann SOLAR INTEGRATED UNITS KG keine Gewähr für den Fortbestand der zu veröffentlichen Daten durch das Solarbank-WLAN übernehmen.

L. Datensicherheit

1. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernimmt SOLAR INTEGRATED UNITS KG keinerlei Verantwortung für die Datensicherheit von gelieferten und zu veröffentlichen Daten auf den Produkten von SOLAR INTEGRATED UNITS KG , die vom Auftraggeber eigenständig gewartet und aktualisiert werden. Für das Kundenportal, das von SOLAR INTEGRATED UNITS KG betreut wird, hat der Kunde kein Recht auf ein regelmäßiges Datenbackup.

2. SOLAR INTEGRATED UNITS KG hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei SOLAR INTEGRATED UNITS KG gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet SOLAR INTEGRATED UNITS KG ACRIBA GmbH dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

O. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in A- 6020 Innsbruck.

2. Der Kunde trägt für den Liefergegenstand die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung von dem Zeitpunkt an, in dem er ausgeliefert ist.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist A-6020 Innsbruck.

4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht, wie es zwischen inländischen Vertragspartnern zur Anwendung gelangt.

5. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben als Nettoangaben in Euro (€).

M. Zahlung

SOLAR INTEGRATED UNITS KG

Gleinserweg 4

A-6142 Mieders

Web: www.sonnenkraft.tirol

E-Mail: mail@suniup.at

Umsatzsteuer Id.Nr.: ATU73727147

Tel: 0043 664 4669691

N. Kundenportal

1. Kundenportal steht nicht mehr zur Verfügung.

Dieses ist auf das jeweils definierte Projekt eingeschränkt. Ein Bearbeitungsrecht und Veräußerungsrecht bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.

2. Sollte ein Zugang zum Kundenportal von SOLAR INTEGRATED UNITS KG verkauft worden sein, ist dieser verpflichtend mit dem dazugehörigen Wartungsvertrag verbunden. Dieser wird dem Verkaufsvertrag beigelegt.

3. Periodische Dienstleistungen – vor allem die Online Betreuung des Kundenportales: Das Vertragsverhältnis wird – falls nicht anders vereinbart – für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf, um ein weiteres Jahr, wenn es nicht vor Ablauf der ursprünglichen oder verlängerten Vertragsdauer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten im Voraus schriftlich von einer der Vertragsparteien aufgekündigt wird. Für die jeweiligen Verlängerungen der Vertragsdauer gelten die jeweils am Beginn der Verlängerungsperioden gültigen Preislisten.

4. Der Zugang zum Kundenportal kann nur mit dem passenden Produkt in Verbindung gebracht werden. Diese Information findet sich in der beigefügten Leistungsbeschreibung wieder.

O. Internetanbindung durch SOLAR INTEGRATED UNITS KG

1. Es gilt die aktuelle Fassung der AGB von A1 Telekom, hinsichtlich der aller angeführten Punkte.

2. Sollte die Internetanbindung von SOLAR INTEGRATED UNITS KG verkauft worden sein, ist diese verpflichtend mit dem dazugehörigen Wartungsvertrag verbunden. Dieser wird dem Verkaufsvertrag beigelegt.

4. Die Internetanbindung kann nur mit dem passenden Produkt in Verbindung gebracht werden.

Diese Information findet sich in der beigefügten Leistungsbeschreibung wieder.

P. Sonstiges

1. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keinerlei Daten, Bilder, Texte, Informationen, Kennzeichen etc. zur Verwendung gelangen dürfen, an denen dem Auftraggeber nicht das uneingeschränkte Eigentum bzw. Verfügungs- und Gebrauchsrecht zusteht, insbesondere wenn ein urheberrechtlicher oder sons-tiger Schutz für Dritte besteht oder dadurch eine Wettbewerbsverletzung herbeigeführt werden könnte. Weiters wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass die von ihm an SOLAR INTEGRATED UNITS KG übergebenen Materialien und Inhalte keinerlei Vorschriften verletzen und auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen. Dies gilt insbesondere für rechtsradikale und pornografische Inhalte. Diese Vereinbarung gilt auch für von Kunden selbst gewartete Webaccounts/Kundenportal am Server von SOLAR INTEGRATED UNITS KG. Der Auftraggeber ist, sollte Webaccounts von Dritten in Anspruch genommen werden, zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.

2. Die Weitergabe von Accountdaten und Passwörtern ist nicht gestattet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die sorgsame Verwahrung von Kennzeichen und Passwörtern zu sorgen und haftet, wenn durch eine Verletzung dieser Verpflichtung irgendwelche Schäden entstehen sollten. Sollte SOLAR INTEGRATED UNITS KG in diesem Zusammenhang von dritter Seite in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.

3. Jeder Missbrauch der Leistungen aus Netzwerkdiensten ist untersagt und hat den sofortigen Ausschluss von diesen Diensten zur Folge. SOLAR INTEGRATED UNITS KG behält sich vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Inhalte von den Produkten und den damit verbunden Netz zu nehmen, wenn dem Auftraggeber ein Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten zur Last fällt.

4. Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Verarbeitung seiner Stammdaten einverstanden.

5. SOLAR INTEGRATED UNITS KG ist bei jeder Präsentation berechtigt, ein firmeneigenes Impressum und sein Logo anzufügen sowie Kundenprojekte, ohne dessen Zustimmung, als Referenz zu verwerten.